Präventionskurse – Erstattung durch Krankenkassen

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Präventionskurse – Erstattung durch Krankenkassen

Die Erstattung von Präventionskursen durch Krankenkassen kann von verschiedenen Faktoren abhängen, einschließlich der konkreten Krankenkasse und deren individuellen Leistungen – hier erfahren Sie alles Wichtige dazu.

Wann werden Präventionskurse von der Krankenkasse bezahlt/gefördert?

Sie interessieren sich für zertifizierte Gesundheitskurse und möchten wissen, ob die Kosten für die Präventionskurse von der Krankenkasse erstattet werden? Dann helfen wir Ihnen gerne weiter, damit Sie vor der Teilnahme an einem der HausMed-Kurse bestens informiert sind!

Um es vorab kurz zu machen: Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten, denn die Erstattung von Präventionskursen durch Krankenkassen hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der konkreten Krankenkasse und deren individuellen Leistungen. Grundsätzlich ist jedoch gesetzlich geregelt, dass jede Krankenkasse ausgewählte Präventionskurse fördern muss – im Paragraf 20 des Buches der Sozialgesetzgebung (SGB V). Im Folgenden erfahren Sie alles Wichtige dazu.


Was sind zertifizierte Präventionskurse (Gesundheitskurse)?

Präventionskurse (auch Gesundheitskurse genannt) sind darauf ausgerichtet, die Gesundheit zu fördern, Krankheiten vorzubeugen oder Risikofaktoren zu reduzieren.

Viele Krankenkassen bieten ihren Versicherten im Bereich "Prävention/Vorsorge" sowohl eigene Präventionskurse und Gesundheitsleistungen als auch Kurse von anerkannten Dienstleistern an. Eine gesetzliche Krankenkasse erstattet dann mindestens 80 % und maximal 100 % der Kosten für Kurse, die ein gültiges Zertifikat als "Präventionskurs nach Paragraf 20 SGB V" haben.

Ein Präventionskurs kann dabei entweder vor Ort in den Räumlichkeiten des Anbieters stattfinden oder digital über mehrere Wochen. Da ein Präventionskurs – wie der Name schon sagt – in den Bereich der Prävention/Vorsorge fällt, vermittelt er elementares Wissen und praktische Übungen, um Krankheiten vorzubeugen und gesund zu leben.


Präventionskurs – was bedeutet "zertifiziert nach §20 SGB V"?

Im fünften Buch der Sozialgesetzgebung (SGB V) ist im Paragraf 20 festgelegt, dass jede gesetzliche Krankenkasse Gesundheitskurse zur Prävention finanziell fördern soll. Dabei handelt es sich beispielsweise um Kurse zur Stressbewältigung, Rückengesundheit, Ernährungsberatung, Gewichtsreduktion, Raucherentwöhnung, Alkoholprävention. Auch Bewegungs- und Entspannungskurse wie Hatha-Yoga zählen dazu. Je nach gesetzlicher Krankenkasse werden deren Leistungsempfängern je nach Leistungskatalog ein bis zwei zertifizierte Präventionskurse pro Jahr um bis zu 100 % erstattet. Sind Sie in einer privaten Krankenkasse versichert, heißt das nicht, dass Sie keine Chance auf die Erstattung haben, da viele private Kassen sich inzwischen ebenfalls an der Förderung solcher Präventionskurse beteiligen.

Alle Präventionskurse, die ein gültiges Zertifikat haben und somit erstattungsfähig durch Krankenkassen sind, werden automatisch in der Kursdatenbank (auch Gesundheitskurssuche genannt) gelistet. Auf der Homepage jeder gesetzlichen Krankenkasse können Sie nach Kursen in Präsenz sowie nach Online-Angeboten suchen. Sie möchten direkt fündig werden und suchen einen Online-Präventionskurs als Einzelkurs oder Gruppenkurs? Dann schauen Sie doch einmal hier vorbei.


Präventionskurse – wie funktioniert die Erstattung durch die Krankenkasse?

Um herauszufinden, ob und in welchem Umfang Ihre Krankenkasse die Kosten für ausgewählte Präventionskurse erstattet, können Sie als gesetzlich Versicherter bei Ihrer Krankenkasse nachfragen – oder Sie nutzen unseren Krankenkassenrechner.

Wenn Sie privat versichert sind, erkundigen Sie sich am besten immer direkt bei Ihrer Krankenkasse, denn dort sind die Regelungen oft tarifabhängig und können zwischen verschiedenen Kursanbietern variieren.

In jedem Fall ist wichtig zu beachten, dass die Erstattung an bestimmte Teilnahmevoraussetzungen geknüpft ist. Dazu gehören beispielsweise die regelmäßige Teilnahme sowie die gesundheitlichen Voraussetzungen, die vor der Teilnahme am Kurs abgefragt werden. Wenn Ihre Krankenkasse zwei Präventionskurse pro Jahr erstattet, gilt dies für zwei verschiedene Kursangebote. Es ist in der Regel nicht möglich, innerhalb eines Jahres zweimal denselben Kurs zu belegen und erstattet zu bekommen.

So einfach funktioniert die Bezuschussung von Präventionskursen:

  • Einen Präventionskurs buchen

  • Regelmäßg teilnehmen

  • Teilnahmebescheinigungen vom Kursanbieter bei Ihrer Krankenkasse einreichen

  • Rückerstattung erhalten

Als einer der führenden Kursanbieter für zertifizierte digitale Präventionskurse finden Sie bei HausMed Einzelkurse (Online-Kurse) und digitale Gruppenkurse (Online-Seminare), die von gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst werden.


Wann fängt man am besten mit einem Präventionskurs an?

Gewohnheiten können zu jeder Zeit geändert werden, nicht nur zu Beginn eines neuen Jahres. Oft wird der Jahreswechsel als Gelegenheit genutzt, um neue Vorsätze zu setzen und positive Veränderungen vorzunehmen. Allerdings ist es genauso wichtig zu erkennen, dass man immer die Möglichkeit hat, seine Gewohnheiten zu ändern und an seinem Lebensstil zu arbeiten.

Es gibt keinen "perfekten" Zeitpunkt, um mit der Änderung von Gewohnheiten zu beginnen. Es kommt vielmehr darauf an, dass man den Entschluss fasst und die Motivation findet, Veränderungen vorzunehmen. Unabhängig von der Jahreszeit oder dem Datum können kleine Schritte in Richtung eines gesünderen Lebensstils oder anderer Ziele unternommen werden.


Werden Präventionskurse im Bonusprogramm der Krankenkasse anerkannt?

Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse ein Bonusprogramm anbietet, können Sie die Teilnahme an bis zu zwei Gesundheitskursen zur Prävention pro Jahr dort geltend machen und eintragen. Im Bonusprogramm dokumentieren Sie u. a. die Teilnahme an den Kursen und Ihre Vorsorgeuntersuchungen. Dafür erhalten Sie Bonuspunkte und – abhängig von der erreichten Punktzahl innerhalb von 12 Monaten sowie abhängig von Ihrer Krankenkasse – nicht nur eine Rückerstattung der Kursgebühr, sondern ggf. auch eine Prämie.

In der Regel beträgt der Zeitraum für das Krankenkassen-Bonusprogramm 12 Monate. Wenn Sie früher schon einmal das Bonusprogramm bei Ihrer Krankenkasse genutzt haben, können Sie den Beginn eines neuen Bonusjahres im Mitgliederbereich Ihrer Krankenkasse einsehen (sofern Sie sich online bei Ihrer Krankenkasse registriert haben).

Tipp: Am besten fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, wenn Sie unsicher sind, wann Ihr Zeitraum für das Bonusprogramm beginnt/endet, denn der Beginn des Bonusprogramms ist nicht automatisch bei jedem Versicherten der 01. Januar.

Vielen Dank, dass Sie sich auf unserer Seite über Präventionskurse und die Erstattung durch Krankenkassen informiert haben.

Unsere Online-Kursangebote sind Präventionskurse, d. h. diese Kurse werden zu mindestens 80 % und zu maximal 100 % von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und einigen privaten Kassen rückerstattet. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen maximal zwei Kurse pro Jahr.

Lassen Sie sich kostenlos von unserem Team rund um die zertifizierten Gesundheitskurse und Ihren Anspruch auf Kostenerstattung beraten.

E-Mail: kontakt@hausmed.de

Hotline (mo–fr 10–15 Uhr): 0221/58830827

Zuletzt bearbeitet: 01.03.2024

Autor: Julia Edler

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