Häusliche Pflege
Rechtliche Aspekte und Finanzierung
Die Pflege von Kranken außerhalb von Pflege- und Gesundheitseinrichtungen bietet den Patienten ihr vertrautes Umfeld. Die gesetzliche oder private Pflegeversicherung kommt für einen Teil der Kosten auf – erfolgreiche Antragstellung vorausgesetzt. Personen, die ihre Angehörigen selbst pflegen, können durch viele soziale Leistungen unterstützt werden.
Leistungsübernahme durch die Krankenkasse
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen unter bestimmten Bedingungen und nach ärztlicher Verordnung bis zu 4 Wochen die häusliche Pflege. Zum Beispiel wenn dadurch ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt werden kann und nur, wenn keine Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Leistungsübernahme durch die Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung wird im Elften Buch Sozialgesetzbuch geregelt. In diese Versicherung ist jeder sozialversicherungspflichtige Bundesbürger eingebunden. Die Pflegeversicherung übernimmt bei Pflegebedürftigkeit bestimmte Anteile der Pflegekosten.
Pflegestufen und Antragstellung
Wenn Pflegebedürftigkeit vorliegt, wird dem Patienten eine Pflegestufe zugewiesen. Danach richten sich die Leistungen, die von der Pflegeversicherung übernommen werden. Der Antrag auf diese Leistungen ist bei der Krankenkasse zu stellen.
Pflege durch Angehörige
Wer sich entscheidet, einen pflegebedürftigen Angehörigen selbst zu pflegen, profitiert von sozialen Leistungen. Der Pflegehaushalt erhält in diesem Fall Pflegegeld.
Anbieter von häuslicher Krankenpflege
Professionelle Pflegedienste bieten Patienten und Angehörigen sachliche und fachliche Kompetenz bezüglich der Pflege in der häuslichen Umgebung. Sie sind allerdings sehr kostenintensiv.
Weitere hilfreiche Informationen
Wenn die häusliche Pflege organisiert werden muss, tauchen viele Fragen auf bezüglich Organisation und Finanzierung. Der Hausarzt und die Pflegestützpunkte sind die wichtigsten Ansprechpartner.